Was Verbände leisten
Arbeitgeberverbände vertreten die gesellschafts- und sozialpolitischen Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Verwaltung, Öffentlichkeit und Gewerkschaften.
Als Sozialpartner verhandeln Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften im Rahmen der Tarifautonomie über die Arbeitsbedingungen – die Tarifpolitik ist eine der zentralen Aufgaben der Arbeitgeberverbände in Deutschland. Durch die Vereinbarung von regionalen Tarifverträgen für verschiedene Wirtschaftszweige erhalten die Mitgliedsunternehmen geregelte Mindeststandards, der Arbeitsfrieden wird gesichert, zeit- und kostenaufwändige Haustarife oder Einzelvereinbarungen werden vermieden.
Darüber hinaus bieten Arbeitgeberverbände individuelle Dienstleistungen für ihre Mitglieder an, z.B. die arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Beratung und Vertretung. Verbände stellen ein Forum für den Erfahrungsaustausch ihrer Mitglieder dar, liefern aktuelle Informationen und leisten mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit einen wichtigen Beitrag zur Information und Meinungsbildung.
